Madsack schließt Druckerei

Am 29. Juni 2015 verkündete die Geschäftsführung der Verlagsgesellschaft Madsack, dass die Druckerei, in der unter anderem die HAZ und die NP gedruckt werden, zum 31. 12. 2016 geschlossen wird. Madsack will einen Großteil seiner Zeitungen in Zukunft bei der Druckerei Oppermann in Rodenberg drucken lassen. Oppermann stellt eine neue Halle auf die grüne Wiese, kauft eine neue Druckerei – Rotation und Weiterverarbeitungsanlage zum Preis von ca. 20-30 Millionen Euro, Madsack gibt eine Garantie für Druckaufträge, die die Amortisation dieser Investition sicherstellen. Die neue Technik kostet massiv Arbeitsplätze und – natürlich – ist Oppermann nicht tarifgebunden. 180 Arbeitsplätze sind bei Madsack weggefallen, 100 der betroffenen Beschäftigten sind älter als 50 Jahre.
Betriebsrat und die Gewerkschaft ver.di fordern Madsack zu Sozialplan und Sozialtarifverhandlungen auf, belassen es aber nicht dabei. Die Politik wird eingeschaltet, Landtagsabgeordnete kommen in die Betriebsversammlung in der Druckerei, bringen ihre Solidarität zum Ausdruck. Und das Wesentlichste : Die Betroffenen wer-den selber aktiv. Ein Höhepunkt war die Bootsdemonstration vor der Madsack Lounge beim Maschseefest. Unter dem Motto „Wer ernährt unsere Kinder?“ drehten Beschäftigte der Druckerei in 10 Booten 90 Minuten lang ihre Runden auf dem Wasser, forderten „Keine Schließung“ und „Tarifarbeit erhalten“. Die Kollegen der Spätschicht formierten sich zum Foto und sandten entschlossene Solidaritätsgrüße. Die von Beschäftigten eingerichtete Facebook-Seite wurde binnen weniger Stunden über 3000-mal angeklickt.

Und das Ergebnis der monatelangen Verhandlungen: Madsack sah sich gezwungen, 18,75 Millionen Euro für einen Sozialplan zur Verfügung zu stellen. Aber: Die Arbeitsplätze sind weg, die Kolleginnen und Kollegen Ende 2016 draußen, die Lebensperspektive steht Kopf. Der Vorsitzende der Geschäfts-führung von Madsack formuliert seine Sicht der Dinge so: „Die unternehmerische Entscheidung als solche ist nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich nicht Gegenstand von Sozialplanverhandlungen“.

Hiermit hat er zweifellos Recht und damit benennt er auch eines der größten Mängel im Betriebsverfassungsgesetz. Betriebsräte und Gewerkschaften haben nämlich keine Mitbestimmung bei den wirklich wichtigen unter-nehmerischen Entscheidungen: bei Schließung oder Verlagerung von Standorten, bei Investitionen und Produktion sowie bei der Gewinnverwendung. Hier hört die ansonsten viel beschworene Sozialpartnerschaft auf und fängt der Herr-im-Hause-Standpunkt an. Von wirklicher Mitbestimmung möchten die Privateigentümer nichts wissen. Die muss von Belegschaften jedes Mal erst durch harte Auseinandersetzungen erkämpft werden.

Wir brauchen deshalb ein verbessertes Betriebsverfassungsgesetz, das die alleinige Verfügungsgewalt der Unter-nehmer einschränkt und mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte vorsieht. Solange es das nicht gibt, bleibt den Beschäftigten nur, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen und für ihre Interessen aktiv zu kämpfen. Solidarität ist das Gebot der Stunde!